Statuten - Bruderschaft St. Christoph
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Richtlinien zur Aufnahme in die Bruderschaft St.Christoph

Richtlinien
Aufnahmeritual

Richtlinien 

Die Aufnahme in die Bruderschaft St.Christoph erfolgt in St.Christoph am Arlberg durch den Präsidenten oder durch den Bruderschaftsmeister im Auftrag des Präsidenten. Der Präsident kann auch ein anderes Ratsmitglied mit der Durchführung der Aufnahmezeremonie betrauen.

Kann ein Aufnahmewerber zur Aufnahme nicht persönlich am Sitz der Bruderschaft St.Christoph erscheinen, ist dessen Aufnahme durch den Präsidenten oder durch den Bruderschaftsmeister schriftlich möglich. Die Mitgliedschaft wird bei einem späteren Besuch in St.Christoph feierlich besiegelt.

Der Aufnahmewerber wird nach Abgabe des schriftlichen und von einem Mitglied der Bruderschaft als Bürgen mitgefertigtem Ansuchens durch ein Aufnahmeritual Mitglied der Bruderschaft und damit ?Schwester? oder ?Bruder?.

Aufnahmeritual 

1.  Begrüßung
2.  Einführung in Geschichte und Gegenwart der Bruderschaft
3.  Hinweis auf Rechte und Pflichten des Mitgliedes
4.  Bekanntgabe der Symbolik von Bruderschaftswappen und Schwert
5.  Zitat aus dem Lebenslauf von Heinrich Findelkind: ?Ich Heinreich Fundelkind.....?
6.  Traditioneller Schwertschlag mit der Formel: ?Im Geiste von Heinrich Findelkind, nach alter Bruderschaftssitte, gehörst du mit diesem Schlag in unsere Mitte !?
7.  Eintragung des Vor-und Zunames des Neumitgliedes in das Bruderschaftsbuch mit fortlaufender Mitgliedsnummer
8.  Verleihung des großen und kleinen Abzeichens der Bruderschaft
9.  Übergabe von Bruderschaftsutensilien