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Mitglieder der Bruderschaft
Mitglieder der Bruderschaft
Rechte des Mitgliedes
Pflichten des Mitgliedes
Beendigung der Mitgliedschaft
Auszeichnung von Mitgliedern
Mitglieder der Bruderschaft
Mitglied der Bruderschaft kann werden, wer sich zu ihren Zielen bekennt, und sich verpflichtet, diese durch die vom Bruderschaftsrat festgesetzte Aufnahmegebühr und den jährlichen Mitgliedsbeitrag zu unterstützen. Mindestalter der Aufnahmewerber ist 16 Jahre.
Rechte des Mitgliedes
| 1. |
Eintragung im Bruderschaftsbuch mit Vorname, Zuname und fortlaufender Mitgliedsnummer |
| 2. |
Berechtigung zur Teilnahme an den Veranstaltungen der Bruderschaft |
| 3. |
Vorschlagsrecht für Neumitglieder |
| 4. |
Übernahme von Bürgschaften für Aufnahmebewerber |
| 5. |
Recht auf Einbringung von Vorschlägen zur Erörterung im Bruderschaftsrat |
| 6. |
Recht auf Erhalt des jährlich erstellten Tätigkeitsberichtes |
| 7. |
Berechtigung, das Bruderschaftsabzeichen zu tragen |
| 8. |
Eintragung in das Erinnerungsbuch ?Die Lebenden gedenken der Toten? nach dem Ableben |
Pflichten des Mitgliedes
| 1. |
Aktive Teilnahme am Geschehen der Bruderschaft |
| 2. |
Bezahlung der Aufnahmegebühr und des Jahresbeitrages |
| 3. |
Tragen des Bruderschaftsabzeichens bei Veranstaltungen der Bruderschaft |
Beendigung der Mitgliedschaft
| 1. |
Schriftliche Austrittserklärung |
| 2. |
Aberkennung der Mitgliedschaft durch den Bruderschaftsrat wegen offensichtlicher Verletzung der Mitgliedspflichten |
| 3. |
Durch Tod |
Auszeichnung von Mitgliedern
Für 15-jährige Mitgliedschaft das ?Silberne Treueabzeichen?
Für 25-jährige Mitgliedschaft das ?Goldene Treueabzeichen?
Für besondere Verdienste um die Bruderschaft das ?Große Goldene Ehrenzeichen?. Diese Ehrung bedarf des Beschlusses des Bruderschaftsrates mit 2/3 Stimmenmehrheit