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Die Organe der Bruderschaft
Der Präsident
Der Bruderschaftsrat
Der Vorstand
Die Generalversammlung
Die Rechnungsprüfer
Das Schiedsgericht
Der Präsident ist der Repräsentant der Bruderschaft sowie der Vorsitzende des Bruderschaftsrates und des Vorstandes.
Wahl:
Der Präsident wird vom amtierenden Bruderschaftsrat unter dem Vorsitz des an Lebensjahren ältesten Mitgliedes mit 2/3 Stimmenmehrheit in geheimer schriftlicher Abstimmung für 6 Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich.
Aufgaben:
Der Präsident vertritt die Bruderschaft nach außen.
Er veranlasst die Einberufung zu den Sitzungen des Bruderschaftsrates und des Vorstandes.
Er führt den Vorsitz bei den Sitzungen des Bruderschaftsrates und des Vorstandes.
Er nimmt neue Mitglieder in die Bruderschaft auf. Er kann diese Aufgabe an den Bruderschaftsmeister delegieren, oder ein anderes Ratsmitglied mit der Durchführung der Aufnahmezeremonie betrauen.
Der Präsident wird im Verhinderungsfall vom geistlichen Assistenten vertreten. Bei dessen Verhinderung delegiert der Präsident den Vorsitz an den Expositurleiter der Diözese Feldkirch.
Der Bruderschaftsrat ist das Leitungsgremium der Bruderschaft St.Christoph. Der Rat übt die Funktion der Generalversammlung aus. Für die Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Ratsmitglieder unerlässlich. Die Beschlüsse erfordern absolute Stimmenmehrheit.
Zusammensetzung:
Der Bruderschaftsrat besteht aus mindestens neun und höchstens zwanzig Mitgliedern.
Wahl:
Die zu wählenden Mitglieder des Bruderschaftsrates werden vom amtierenden Bruderschaftsrat in geheimer, schriftlicher Abstimmung mit absoluter Mehrheit für die Dauer von 6 Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Wahlvorschläge zum Bruderschaftsrat können von jedem Mitglied der Bruderschaft eingebracht werden. Wahlwerber müssen Mitglied der Bruderschaft sein und sich zur Mitarbeit in einem Arbeitskreis verpflichten.
Aufgaben:
Wahl des Präsidenten
Wahl der Ratsmitglieder
Wahl des Bruderschaftsmeisters
Wahl des Schatzmeisters
Wahl des Schriftführers
Wahl der Rechnungsprüfer
Errichtung von Arbeitskreisen
Bestellung der Arbeitskreismitglieder
Beschlussfassung des Jahresvoranschlages
Planung der Bruderschafts-Aktivitäten
Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Jahresrechnungsabschlusses
Festsetzung der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrages
Beschlussfassung über Auszeichnung und Ehrung von Mitgliedern
Beschlussfassung über Statutenänderungen
Beschlussfassung über die Auflösung der Bruderschaft
Der Bruderschaftsrat tagt mindestens zweimal jährlich.
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Bruderschaftsmeister, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Falls der Präsident kein Kleriker ist, wird auch der geistliche Assistent Vorstandsmitglied. Der Vorstand ist für das Vermögen der Bruderschaft verantwortlich.
Wahl:
Die Mitglieder des Vorstandes werden vom amtierenden Bruderschaftsrat in geheimer schriftlicher Abstimmung mit 2/3 Stimmenmehrheit für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand tagt mindestens viermal jährlich.
Aufgaben:
Durchführung der Beschlüsse des Bruderschaftsrates
Verfassung des Jahresvoranschlages
Verfassung des Rechnungsabschlusses
Verfassung des jährlichen Tätigkeitsberichtes
Wahl:
Der Bruderschaftsmeister wird vom amtierenden Bruderschaftsrat in geheimer schriftlicher Abstimmung mit 2/3 Stimmenmehrheit für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich.
Aufgaben:
Unterstützung des Präsidenten bei der Führung der Agenden der Bruderschaft.
Vorbereitung der Sitzungen des Bruderschaftsrates und der Veranstaltungen der Bruderschaft im Einvernehmen mit einem vom Bruderschaftsrat bestellten Mitglied.
Besorgung der Aussendungen und Einladungen an die Bruderschaftsmitglieder.
Aufnahme von Mitgliedern in die Bruderschaft als Delegierter des Präsidenten.
Wahl:
Der Schatzmeister wird vom amtierenden Bruderschaftsrat in geheimer schriftlicher Abstimmung mit 2/3 Stimmenmehrheit für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich.
Aufgaben:
Der Schatzmeister ist gemeinsam mit dem Bruderschaftsmeister und zwei aus dem Bruderschaftsrat auf die Dauer von sechs Jahren mit absoluter Stimmenmehrheit gewählten Mitgliedern (ein Mitglied muss aus Tirol, ein Mitglied muss aus Vorarlberg stammen) für die ordnungsgemäße Geldgebarung der Bruderschaft verantwortlich. Die Geldgebarung betrifft den Finanzbedarf, die Repräsentation, die Kapitalanlagen, die Sachinvestitionen und die Hilfegelder.
Dem Schatzmeister obliegt die Führung der Mitgliederkartei.
Die Weitergabe von Daten aus der Bruderschaftskartei ist nur mit Zustimmung des Bruderschaftsrates gestattet.
Über die Geldvergabe ist der Bruderschaftsrat im Rahmen seiner Sitzungen zu informieren.
Wahl:
Der Schriftführer wird vom amtierenden Bruderschaftsrat in geheimer schriftlicher Abstimmung mit 2/3 Stimmenmehrheit für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich.
Aufgaben:
Verfassung der Sitzungsprotokolle des Bruderschaftsrates und des Vorstandes, die der Genehmigung des jeweiligen Organes und der abschließenden Verifizierung des Präsidenten bedürfen.
Die Sitzungsprotokolle sind den Mitgliedern des jeweiligen Organes binnen zwei Wochen nach dem Sitzungstag zuzusenden. Die Protokollgenehmigung erfolgt in der nächst folgenden Organsitzung und bedarf der absoluten Stimmenmehrheit.
Der Schriftführer verfasst für die Chronik den Bericht über den Verlauf des Bruderschaftstages und dokumentiert sämtliche Ereignisse, die den Bruderschaftsrat betreffen.
Wahl:
Der amtierende Bruderschaftsrat wählt in geheimer schriftlicher Abstimmung aus seinen Reihen zwei Rechnungsprüfer mit 2/3 Stimmenmehrheit, einen aus Vorarlberg und einen aus Tirol, für die Dauer von sechs Jahren. Wiederwahl ist möglich.
Aufgaben:
Überprüfung des Jahresrechnungsabschlusses und der Geldmittelvergabe mit Berichtspflicht an den Bruderschaftsrat.
Das Schiedsgericht besteht aus je einem von den Bischöfen der Diözesen Innsbruck und Feldkirch bestellten Vertreter. Die Schiedsrichter dürfen nicht Mitglieder der Bruderschaft sein. Ein weiteres Mitglied des Schiedsgerichtes wählt der Bruderschaftsrat mit 2/3 Stimmenmehrheit aus seinen Reihen. Zur Klärung von Streitfällen, für die im Bruderschaftsrat keine Einigung erzielt werden kann, ruft der Präsident das Schiedsgericht an.
Zur Bearbeitung der vom Bruderschaftsrat vorgegebenen Aufgaben und zu deren Beschlussvorbereitung können Arbeitskreise gebildet werden.
Bestellung:
Anzahl, Aufgabenstellung und Funktionsdauer der Arbeitskreise sowie deren Mitglieder bestimmt der Bruderschaftsrat mit absoluter Stimmenmehrheit.
Die Arbeitskreise sind gegenüber dem Bruderschaftsrat Weisungsgebunden.
Aufgaben:
Behandlung pastoraler, sozialer und karitativer Probleme
Fragen der Finanz- und Vermögensverwaltung
Bearbeitung von Rechtsfragen
Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen
Traditionspflege
Öffentlichkeitsarbeit
Archiv
Der geistliche Assistent ist das Bindeglied zwischen der Diözese Innsbruck einerseits und der Bruderschaft St.Christoph andererseits. Er ist katholischer Priester der Diözese Innsbruck und wird vom Bischof der Diözese Innsbruck per Dekret ernannt. Durch die Ernennung zum geistlichen Assistenten wird er ordentliches Mitglied des Bruderschaftsrates mit Sitz und Stimme.
Aufgaben:
Unterstützung des Präsidenten und des Bruderschaftsmeisters bei der Führung der Bruderschaftsagenden.
Vertretung des Präsidenten bei den Vorstandssitzungen und den Sitzungen des Bruderschaftsrates.
Wahrung und Verwirklichung der pastoralen Zielsetzungen der Bruderschaft, insbesondere die Obsorge für regelmäßige Gottesdienste in der Bruderschaftskapelle.
Betreuung der Bruderschaftskapelle.
Er ist für die Altarvorbereitung und den liturgischen Ablauf des jährlichen Bruderschaftstages in St.Christoph mit Messfeier und Fahrzeugsegnung verantwortlich.
Der geistliche Assistent ist dem Bischof der Diözese Innsbruck und dessen Ordinariat Rechenschaft schuldig.
Der Expositurleiter der Diözese Feldkirch
Der Expositurleiter der Diözese ist das Bindeglied zwischen der Diözese Feldkirch einerseits und der Bruderschaft St.Christoph andererseits. Er ist katholischer Priester der Diözese Feldkirch und wird vom Bischof der Diözese Feldkirch per Dekret ernannt. Durch die Ernennung zum Expositurleiter wird er ordentliches Mitglied des Bruderschaftsrates mit Sitz und Stimme.
Aufgaben:
Unterstützung des Präsidenten, des Bruderschaftsmeisters und des geistlichen Assistenten bei der Führung der Bruderschaftsagenden.