![]() |
Geschäftsordnung des Vorstandes
Der Vorstand tritt jährlich mindestens viermal zusammen. Der Präsident kann nach eigenem Ermessen Sitzungen des Vorstandes einberufen. Auf Verlangen von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern muss der Präsident unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung innerhalb einer 2-Wochen-Frist eine Sitzung des Vorstandes einberufen. Termin, Ort, Zeit und Tagesordnung einer Vorstandssitzung müssen mindestens zwei Wochen vor Sitzungsbeginn bekannt gegeben werden.
Die Erstellung der Tagesordnung für die Vorstandssitzung ist im Einvernehmen mit dem Präsidenten Aufgabe des Bruderschaftsmeisters. Er ist auch für den Versand der Tagesordnung verantwortlich. Dringlichkeitsanträge können am Beginn der Sitzung eingebracht werden. Ihre Aufnahme in die Tagesordnung bedarf der absoluten Stimmenmehrheit.
Für die Beschlussfähigkeit des Vorstandes ist die Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern erforderlich.
Für alle Abstimmungen ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung des Antrages.
Über jede Vorstandssitzung und die in ihr gefassten Beschlüsse hat der Schriftführer ein Protokoll anzufertigen und dieses allen Mitgliedern des Vorstandes binnen zwei Wochen zuzusenden. Die Protokollgenehmigung erfolgt in der nächst folgenden Sitzung des Vorstandes mit absoluter Stimmenmehrheit.