Statuten - Bruderschaft St. Christoph
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Vorwort der Bischöfe von Innsbruck und Feldkirch

Der Bruderschaftsrat hat in seiner Eigenschaft als führendes und Beschluss fassendes Gremium der Bruderschaft St.Christoph in seiner Sitzung am 25. April 2001 die vorliegende Neufassung der Statuten, ergänzt mit Geschäftsordnung und Richtlinien, beschlossen.

40-jährige Erfahrung und Sachkenntnis seit der Wiedereinsetzung der Bruderschaft St.Christoph am 2. Oktober 1961 wurden in der vorliegenden Herausgabe eingearbeitet. Es ist ein Gebot der Stunde, dem rasch wachsenden Mitgliederstand und den sich mehrenden Aufgaben, die von der Bruderschaft in Gegenwart und Zukunft zu bewältigen sind, mit passenden vereinsrechtlichen Grundlagen zu entsprechen, die es ermöglichen, Ziel und Zweck der christlich-humanitären Gesinnungsgemeinschaft optimal zu verwirklichen.

Als Bischöfe der Diözesen Innsbruck und Feldkirch, denen die Bruderschaft St.Christoph kirchenrechtlich unterstellt ist, bestätigen wir die vorliegende Neufassung von Statuten, Geschäftsordnung und Richtlinien.

Wir verbinden damit den Wunsch, dass der traditionsreichen Bruderschaft in der Verfolgung ihrer Ziele im Sinne ihres Gründers, Heinrich Findelkind, fruchtbare Wirksamkeit zuteil werde.

Innsbruck - Feldkirch
30. April 2001

Dr. Alois Kothgasser
Bischof von Innsbruck

Dr.Dr. Klaus Küng
Bischof von Feldkirch